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   BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83   

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https://dejure.org/1983,2683
BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1983 - 7 B 99.83 (https://dejure.org/1983,2683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Zustellanschrift eines Ortsteils - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 5.73

    Anforderungen an die Bezeichnung der Zustellpostämter in einer aus mehreren

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1983 - 7 B 99.83
    Der beschließende Senat hat deshalb bereits in dem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 5.73 - (Buchholz 442.05 § 3 PostO Nr. 1 S. 4 = MDR 1975, 603 letzter Absatz) darauf hingewiesen, daß die in jenem Fall von der betroffenen Gemeinde angefochtene Änderung der Zustellanschriften für das Gemeindegebiet auch nicht die Rechte der gemeindeangehörigen Postbenutzer in ihrem Verhältnis zu der Beklagten verletzt.
  • VG Minden, 27.11.2002 - 3 K 1770/02

    Klage gegen Straßenumbenennung in der Stadt Werther erfolglos

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstreckt sich nämlich nicht auf die Anschrift - vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1983 - BVerwG 7 B 99/83, NVwZ 1984, 36; OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1995 - 23 A 3493/94, S. 9; OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 1987 - 15 A 563/84, NJW 1987, 2695 (2696) -.
  • VG Saarlouis, 09.08.2019 - 3 K 989/18

    Umbenennung einer "Franz-von-Papen Straße"; posthume Aberkennung einer

    Hieraus folgt zwangsläufig, dass dem Kläger, der kein Anlieger der in Rede stehenden Straße ist, kein subjektives Recht auf ein Einschreiten der Gemeinde zusteht, da die Gemeinde mit der in ihr Ermessen gestellten Entscheidung über die Straßenbenennung ausschließlich und allein im öffentlichen Interesse der ordnungsrechtlich motivierten Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit der Straße und der gemeindlichen Selbstdarstellung handelt, selbst wenn sie dabei eine Ehrung von einem ihrer Bürger oder ihrer Bürgerinnen verbindet(Vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 28.05.2018 -11 A 1948/17-, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.07.1983 -7 B 99/83-, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.04.2019 -2 D 305/18-).
  • VG Saarlouis, 17.10.2018 - 3 L 1716/18

    Kommunalrechtshier: einstweilige Anordnung

    Hieraus folgt zwangsläufig, dass dem Kläger, der kein Anlieger der in Rede stehenden Straße ist, kein subjektives Recht auf ein Einschreiten der Gemeinde zusteht, da die Gemeinde mit der in ihr Ermessen gestellten Entscheidung über die Straßenbenennung ausschließlich und allein im öffentlichen Interesse der ordnungsrechtlich motivierten Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit der Straße und der gemeindlichen Selbstdarstellung handelt(Vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 28.05.2018 -11 A 1948/17-, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.07.1983 -7 B 99/83-, juris).
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